Bestätigung ausländische USt-IdNr.

Wofür brauche ich das Bestätigungsverfahren?
Das Bestätigungsverfahren erleichtert deutschen Unternehmern die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierten Unternehmer ausgeführt wird. 
Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - als steuerfrei behandeln zu können. Bei sonstigen Leistungen ist durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Bestätigung?
Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist.
Eine einfache Bestätigung muss zwingend vor einer qualifizierten Bestätigung durchgeführt werden. Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname (einschließlich der Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen.
Hinweis: Eine Bekanntgabe der in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten ist nicht möglich.

Zur Abfrage gehts hier »

 

Kann ich als deutscher Unternehmer auch deutsche USt-IdNrn. bestätigen lassen?
Lediglich Lagerhalter im Sinne des § 4 Nummer 4a UStG können auf Antrag auch die Gültigkeit inländischer USt-IdNrn. sowie Name und die Anschrift des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters bestätigen (§18e Nummer 2 UStG) lassen.
Für die Bestätigung deutscher USt-IdNrn. durch Lagerhalter kann das Online-Bestätigungsverfahren nicht genutzt werden. Richten Sie Ihre schriftliche Anfrage mit der Zulassung als beim Finanzamt registrierter Umsatzsteuerlagerinhaber an das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis.

Ist die Nutzung der Bestätigung über das Internet kostenpflichtig?
Die Nutzung der einfachen und/oder der qualifizierten Bestätigung über das Internet ist kostenfrei. Es entstehen lediglich die Verbindungsentgelte Ihres Internetanbieters.

Ich möchte eine Bestätigung für zurückliegende Zeitpunkte oder Zeiträume durchführen. Ist das möglich?
Bestätigung für einen zurückliegende Zeitpunkte oder Zeiträume sind nicht möglich.

Mehr Infos zum Bestätigungsverfahren finden Sie hier »

 

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

 

Dipl.-Kfm. (Univ.) Franz-Xaver Karl
Steuerberater // Wirtschaftsprüfer
Pfarrstraße 14 // D-80538 München


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